Ab dem 1. Januar 2028 können Menschen, die Ergänzungsleistungen beziehen, zusätzliche finanzielle Unterstützung beanspruchen, wenn sie Bedarf an Hilfe und Betreuung haben. Die Finanzierung soll über eine monatliche Pauschale erfolgen. Für die Umsetzung hat das eidgenössische Parlament nur Eckpfeiler festgelegt – die konkrete Ausgestaltung obliegt den Kantonen. Ziel der Anpassung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) ist, die Selbstbestimmung der Menschen zu stärken und verfrühte Heimeintritte zu verhindern. Wie können die Kantone die Umsetzung realisieren, um die gewünschte Wirkung auch wirklich zu erreichen?