Übersicht nationale Politik
Vorstösse, Programme und Initiativen mit Bezug zur
Betreuung im Alter
Die Politlandschaft wird vierteljährlich jeweils nach der Session der eidgenössischen Räte aktualisiert. Nach der grafischen Übersicht auf der ersten Seite folgt eine kurze Einordnung der Geschäfte aus Sicht der guten Betreuung im Alter sowie Informationen zum aktuellen Stand der Beratungen und Prozesse.
Aus Sicht der Betreuung im Alter wurden an der Frühlingssession 2022 vom 28. Februar bis 18. März folgende relevante Geschäfte behandelt:
Betreuende Angehörige: Der Ständerat hat die Motion 21.4517 von Marianne Maret seiner zuständigen Kommission zugewiesen, um Chancen und Herausforderungen genauer zu prüfen. Er hat somit inhaltlich noch nicht darüber befunden. Die Debatte wird in der Kommission vertieft.
Demenz: Der Ständerat hat den Vorstoss 18.3835 von alt Nationalrat Eymann für ein Nationales Forschungsprogramm zur Alzheimerkrankheit abgelehnt. Während die Wichtigkeit des Themas von niemandem bestritten wurde, zählte das Argument mehr, dass sich die Politik nicht in die Forschungsschwerpunkte einmischen sollte. Alzheimer Schweiz hat auf den Entscheid postwendend reagiert und engagiert sich direkt beim Nationalfonds, um ein Projekt zur Demenzforschung einzugeben. Ein solches Programm soll sowohl medizinische als auch psycho-soziale Behandlungsmöglichkeiten berücksichtigen.
Gewalt im Alter: Sowohl im Ständerat (Motion Maret 21.4418) als auch im Nationalrat (Motion WBK-NR 22.3011) wurde die Idee gutgeheissen, eine grosse, regelmässige Präventionskampagne gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt zu starten. Die Kampagne soll sich in Grösse und Wirkung an der AIDS-Kampagne orientieren und über die Jahre hinweg auch unterschiedliche Formen von Gewalt berücksichtigen. So wäre auch ein Schwerpunkt zu Gewalt im Alter denkbar. Dies wäre eine ideale Ergänzung zu einem möglichen Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter, das der Bund gegenwärtig mit den Kantonen prüft.
In der Herbstsession 2021 vom 29. November bis 17. Dezember wurden zwei Geschäfte mit Relevanz zu Betreuung im Alter behandelt:
Im Rahmen der grossen Debatte zur AHV-Reform (AHV 21) hat die nationalrätliche Gesundheits- und Sozialkommission eine Reduktion der Wartefrist bei Beantragung der Hilflosenentschädigung eingebracht. Mit dem ersten Vorschlag, die Karenzfrist von 12 auf 3 Monate zu senken, ist sie in der Herbstsession noch im Ständerat gescheitert. Diesmal hat sie eine Reduktion auf 6 Monate vorgeschlagen und dafür eine Mehrheit in beiden Räten gefunden – trotz den geschätzten Mehrkosten von 80 Millionen Franken. Mit dieser verkürzten Wartezeit ist eine raschere Umsetzung von Betreuungsmassnahmen möglich, was sehr zu begrüssen ist. Die gesamte AHV-Reform, deren Schwerpunkt die Erhöhung des Frauen-Rentenalters ist, wurde von den Räten verabschiedet. Sie bleibt jedoch umstritten: die Linke hat ein Referendum angekündigt. Der definitive Entscheid fällt also voraussichtlich nächstes Jahr das Volk.
Hingegen hat der Nationalrat ein Postulat von Barbara Gysi (SP, SG) mit 83 zu 100 Stimmen abgelehnt. Dieses hätte einen Bericht verlangt, der aufzeigt, wie Betreuung und Pflege wieder zusammengeführt werden könnten. Der Rat folgte damit der Argumentation des Bundesrates, welcher der Ansicht ist, er habe das Thema bereits in mehreren Berichten rund um die Pflegefinanzierung vertieft und die Trennung entspreche dem parlamentarischen Willen der 2011 eingeführten Pflegefinanzierung.
Sämtliche Veränderungen in Geschäften, die für Betreuung im Alter von Bedeutung sind, finden Sie in der aktualisierten Politiklandschaft:
In der Herbstsession 2021 vom 13. September bis 1. Oktober wenige Geschäfte mit Relevanz für die Betreuung im Alter behandelt:
Im Rahmen der grossen Debatte zur AHV-Reform (AHV 21) hatte der Nationalrat in der letzten Session einer Senkung der Wartefrist bei der Beantragung der Hilflosenentschädigung von 12 auf 3 Monaten zugestimmt, um so das Wohnen zu Hause zu fördern. Der Ständerat hat diese Reduktion abgelehnt – mit der Begründung, dass mit einer gekürzten Wartefrist die Unterscheidung zwischen langfristiger Hilflosigkeit und vorübergehender Erkrankung nicht mehr sichergestellt werden kann. Zudem seien die finanziellen Folgen schwierig abzuschätzen. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat, die zuständige Kommission diskutiert im Oktober weiter.
Beide Räte haben mehreren Vorstössen zugestimmt, die ein 24-Stunden-Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Personen fordert. Der Bundesrat betont, dass er bereits in Planung einer solchen ist. In der Umsetzung wird es nun darum gehen, sicherzustellen, dass auch von Gewalt betroffene ältere Menschen Zugang zu Beratung erhalten.
Der Nationalrat hat der Motion «Finanzierung von Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz» zugestimmt. Die Motionärin Maya Graf, bzw. Manuela Weichelt fordern eine entsprechende Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV. Trotz der empfohlenen Ablehnung durch den Bundesrat hat der Nationalrat mit 136 zu 46 Stimmen bei 10 Enthaltungen der Motion zugestimmt. Obwohl die Lücke bei der Unterstützung der Demenzkranken stark im Betreuungsbereich liegt, fordert dieser Vorstoss eine erweiterte Finanzierung der Pflege. Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage. Sollte es zu einer Überweisung an den Bundesrat kommen, wird die Umsetzung gerade auch im Hinblick auf die Betreuungsfinanzierung interessant zu beobachten sein.
Weitere Vorstösse finden sich in der aktualisierten Politiklandschaft:
Aus Sicht der Betreuung im Alter wurden an der Sommersession 2021 vom 31. Mai bis 18. Juni folgende relevante Geschäfte behandelt:
Im Rahmen der grossen Debatte zur AHV-Reform (AHV 21) ist der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit gefolgt und hat einer Senkung der Wartefrist bei der Beantragung der Hilflosenentschädigung von 12 auf 3 Monaten zugestimmt, um so das Wohnen zu Hause zu fördern. Diese Reduktion der Karenzfrist wäre eine Verbesserung für die Betreuung zu Hause, die so rascher finanziert werden könnte. Der Hauptpfeiler der Vorlage – die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre – würde hingegen die Ressourcen in der Angehörigenbetreuung und Freiwilligenarbeit weiter reduzieren.
Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes empfehlen die Pflegeinitiative zur Ablehnung. Das Initiativkomitee hat beschlossen, trotz des vom Parlament im März verabschiedeten indirekten Gegenvorschlages die Initiative nicht zurückzuziehen. Aus Sicht der Initianten fehlen genau jene zentralen Elemente (bessere Arbeitsbedingungen und bedarfsbasierte Personaldotation), die helfen würden, ausgebildete Pflegende im Beruf zu halten und die Pflegequalität zu sichern. Es kommt damit zur Volksabstimmung.
Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Motion für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care einstimmig angenommen. Die Bundesverwaltung wird nun in einem nächsten Schritt Vorschläge zur Umsetzung erarbeiten.
Im Rahmen der Vorlage «Massnahmenpaket zur Kostendämpfung Paket 1» (19.046) schlägt der Bundesrat einen Experimentierartikel vor, um «innovative und kostendämpfende Projekte ausserhalb des ‹normalen› Rahmens des KVG» zu ermöglichen. Beide Räte haben diesem nun zugestimmt und die Vorlage mit der Schlussabstimmung definitiv verabschiedet. Explizit gesucht sind dabei auch Projekte im Bereich der «koordinierten und integrierten Gesundheitsversorgung» – was möglichen Spielraum für Projekte lässt, die Betreuung mitberücksichtigen. Dies umso mehr, als mit der jetzt verabschiedeten Vorlage auch Projekte bewilligt werden können, die von den gesetzlichen Regeln abweichen. Das zuständige Departement erarbeitet nun die dazugehörige Verordnung.
Der Ständerat hat das Postulat für eine Kosten-Nutzen-Analyse von betrieblichen Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung, entgegen des Antrags des Bundesrates, angenommen. Die Bundesverwaltung wird nun einen Bericht dazu ausarbeiten. Neu eingereicht wurden einige Vorstösse mit Bezug zu Betreuung im Alter. Besonders hervorzuheben ist die Motion von Nationalrätin Ida Glanzmann für ein Impulsprogramm gegen Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung. Der Vorstoss wurde von knapp 80 Mitgliedern aus allen Parteien mitunterzeichnet. Pierre-Yves Maillard verlangt mit einer Motion, dass der 30. Oktober zum nationalen Tag der betreuenden Angehörigen werden soll.
Weitere Vorstösse finden sich in der aktualisierten Politiklandschaft:
Aus Sicht der Betreuung im Alter wurden an der Frühlingssession 2021 vom 1. bis 19. März folgende relevante Geschäfte behandelt:
Der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative wurde verabschiedet. Nach einem letzten Hin und Her zwischen den Räten konnte in der Einigungskonferenz ein Kompromiss gefunden werden, dem beide Kammern zustimmten. Der Ständerat hat dabei in weiten Teilen eingelenkt und sich hinter die Vorschläge des Nationalrats gestellt. Insbesondere hat er die Muss-Formulierung bei der Beteiligung der Kantone an der Ausbildungsfinanzierung akzeptiert sowie auf die Forderung verzichtet, dass jede einzelne Pflegefachperson Verträge mit den Krankenkassen schliessen muss. Dafür wurden Passagen integriert, die der Kontrolle des Leistungswachstums dienen sollen.
Von Seiten des SBK als Träger der Initiative wurde der Gegenvorschlag im Grundsatz begrüsst, jedoch bedauert, dass «das Problem der vielen Berufsaussteiger*innen nicht angegangen wird». Der Entscheid über einen Rückzug der Initiative werde im Juni gefällt.
Zwei parlamentarische Initiativen aus dem Jahr 2011 (11.411, 11.412) von der damaligen Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen wurden abgeschrieben. Trotz mehrmaliger Versuche im Laufe der Jahre konnte nie eine besprechungsreife Vorlage erarbeitet werden.
Im Rahmen der Vorlage «Massnahmenpaket zur Kostendämpfung Paket 1» (19.046) schlägt der Bundesrat einen Experimentierartikel vor um «innovative und kostendämpfende Projekte ausserhalb des ‹normalen› Rahmens des KVG» zu ermöglichen. Darunter wären möglicherweise auch Projekte mit Bezug zur Betreuungsversorgung denkbar. Während beide Räte dies grundsätzlich begrüssen, sind sie sich in den Fragen der Ausgestaltung noch uneinig. In der nächsten Session wird die Debatte fortgeführt.
Mit der Vorlage «AHV21» präsentierte der Bundesrat nach dem Nein der Bevölkerung zur Altersvorsorge 2020 eine minimale Finanzierungsvorlage. Das Rentenalter der Frauen soll erhöht werden und die Übergangsgenerationen entschädigt werden. Zusatzeinnahmen werden über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erreicht. Der Ständerat hat die Vorlage als Erstrat behandelt und eine Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 beschlossen – mit einem tieferen Ausgleich für die Übergangsgenerationen als vom Bundesrat vorgeschlagen. Eine Erhöhung des Frauenrentenalters wirkt sich auf die vorhandenen Ressourcen betreuender Angehöriger aus.
In der Wintersession 2020 vom 30. November bis zum 18. Dezember 2020 wurden folgende Geschäfte mit Bezug zur Betreuung im Alter behandelt:
Der Ständerat hat die Motion seiner Gesundheitskommission «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» (20.4264) überwiesen. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, «die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet ist». Damit lässt der Ständerat im Nachgang zur Nationalen Strategie Palliative Care von 2010 – 2015 und dem im September 2020 veröffentlichten Postulatsbericht «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» die nächste Stufe folgen. Die in diesem Bericht aufgezeigten Finanzierungslücken sollen mit den neuen gesetzlichen Grundlagen geschlossen werden.
Der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative wurde ein weiteres Mal vom Ständerat behandelt. Er hat dabei erneut die Abschwächungen des nationalrätlichen Vorschlags bestätigt (Hauptpunkte: nur «kann»-Formulierung bei Ausbildungsunterstützung für Kantone, keine Vertragssicherheit für selbständig abrechnenden Pflegefachpersonen mit den Krankenkassen (die Krankenkassen können somit auswählen, mit welchen freischaffenden Pflegefachpersonen sie einen Vertrag eingehen, und nur diese können dann selbständig abrechnen. Dies im Gegensatz zu den Ärztinnen und Ärzten – denn alle zugelassenen Ärztinnen und Ärzte dürfen mit jeder Krankenkasse abrechnen). Damit wird der Nationalrat ein letztes Mal über den Gegenvorschlag debattieren. Wird keine gemeinsame Lösung gefunden, gibt es eine Einigungskonferenz zwischen den beiden Kammern.
Der SBK als Träger der Initiative teilte mit, dass das Initiativkomitee nach der Schlussabstimmung über den Gegenvorschlag und die Zukunft der Volksinitiative entscheiden wird. Als Komitee haben sie die Möglichkeit, diese zurückzuziehen, falls das Parlament mit seinem Gegenvorschlag wichtige Punkte umsetzt. In seiner Medienmitteilung hält der SBK nach dem Ständeratsentscheid fest: «Allerdings rückt ein Rückzug mit der Variante des Ständerates in weite Ferne.»
Wie bereits in der Herbstsession der Nationalrat hat nun auch der Ständerat einstimmig die Anpassung der Bezahlung des Pflegematerials gutgeheissen. Künftig sollen die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig dav Dateienon übernehmen, ob die Anwendung direkt durch Versicherte, eine nichtberuflich mitwirkende Person oder eine Pflegefachperson erfolgt. Da es inhaltlich eine kleine Differenz zum Nationalrat gab, muss dieser nochmal darüber bestimmen.
Weiter hat der Nationalrat das Postulat «Care-Arbeit ins Zentrum rücken» abgelehnt, während der Ständerat ein Postulat von Maya Graf zum «stärkeren Einbezug der Leistungserbringer und Behindertenorganisationen im Bereich der sozialen Betreuung und Langzeitpflege bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Pandemien» überwiesen hat.
Ebenfalls im Dezember wurde der Synthesebericht des Bundesamtes für Gesundheit zum Förderprogramm für betreuende Angehörige publiziert – er enthält 16 Empfehlungen, unter anderem für einkommensabhängige Tarife bei Betreuungs- und Entlastungsangeboten.
Beim Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative hat der Nationalrat an seinen bisherigen Vorschlägen festgehalten und ist nicht auf die Abschwächungen, die der Ständerat an der Sommersession vorgenommen hat, eingetreten. Er bleibt dabei, die Kantone zu verpflichten, Beiträge an Pflegefachpersonen zu leisten, die sich diese Ausbildung nicht leisten können und er will daran festhalten, dass Pflegefachpersonen direkt mit den Krankenkassen abrechnen können – ohne je einzeln eine Vereinbarung mit den Krankenkassen zu haben. Der SBK als Initiant der Pflegeinitiative hat dieses Festhalten ebenso begrüsst wie Spitex Schweiz und Curaviva Schweiz. Der Ständerat muss somit an der Wintersession entscheiden, ob er an seinen Abschwächungen festhält oder einschwenkt.
Einstimmig hat der Nationalrat die Anpassung der Bezahlung des Pflegematerials gutgeheissen. Künftig sollen die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung direkt durch Versicherte, eine nichtberuflich mitwirkende Person oder eine Pflegefachperson erfolgt. Als nächstes muss der Ständerat zustimmen.
Bei der Diskussion der vorgeschlagenen Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zeigt sich, wie umkämpft bereits diese vom Bundesrat als unumstrittenen Vorschläge des Paket 1 zur Kostendämpfung sind. Interessant aus Sicht der Betreuung im Alter wäre insbesondere der Experimentierartikel, der erlauben würde, neue Formen der Leistungserbringung in Pilotprojekten auszutesten. Der Ständerat hat die Idee grundsätzlich gutgeheissen, jedoch sämtliche Einschränkungen abgelehnt und hat damit auch hier eine Differenz zur grossen Kammer geschaffen. Der Nationalrat wollte den Anwendungsbereich einschränken – und muss nun in der Wintersession darüber entscheiden, ob er daran festhält.
Weiter hat der Nationalrat eine Motion von FDP-Nationalrat Christoph Eymann für die Schaffung eines nationalen Forschungsprogramms zur Alzheimerkrankheit entgegen der Empfehlung des Bundesrates angenommen. Als nächstes befindet der Ständerat darüber.
Im Rahmen seiner wöchentlichen Sitzunge Dateienn hat der Bundesrat während der Herbstsession zudem Berichte zu Palliative Care und zur Prävention von Gewalt im Alter veröffentlicht.
Politlandschaft Herbstsession 2020
In der Sommersession haben die eidgenössischen Räte einige Geschäfte behandelt, die Berührungspunkte mit dem Thema Betreuung im Alter aufweisen: Der Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, der vom Ständerat abgeschwächt wurde, eine Integration eines Experimentierartikels ins KVG und die Ablehnung der Revision des Zivildienstgesetzes.
Wichtigstes Geschäft war dabei der Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative. Während Bundesrat und Parlament die Initiative selber zur Ablehnung empfehlen, hat der Nationalrat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet und mit mehreren Gesetzesänderungen die Besserstellung der Pflege angestrebt. Der Ständerat ist diesen Bemühungen nur teilweise gefolgt. Während er noch vor der Corona-Pandemie den Gegenvorschlag noch stärker mehr abschwächen wollte, führen auch die nun gefällten Entscheide zu einer klaren Abschwächung des nationalrätlichen Vorschlags: Er spricht weniger Geld für die Ausbildugnsoffensive und delegiert diese nur mittels einer «kann»-Formulierung an die Kantone.
Zudem sieht er eigenständige Leistungen der Pflegefachpersonen nur dann vor, wenn diese einen Vertrag mit den Krankenkassen haben (im Gegensatz zu anderen Leistungserbringern, mit denen die Krankenkassen abrechnen müssen).
Der Verband der Pflegefachpersonen als Initianten der Pflegeinitiative machen klar, dass damit ein Rückzug der Initiative nicht in Frage kommt. Und auch bisherige Unterstützer des Gegenvorschlags wie Spitex Schweiz und Curaviva kritisieren die Abschwächung des Gegenvorschlags.
Weiter interessant ist die Gutheissung eines Experimentierartikels im KVG durch den Nationalrat. Damit sollen Pilotprojekte auch ausserhalb der KVG-Bestimmungen möglich und unterstützt werden, sowohl in Bezug auf die Kostenminderung als auch die Qualitätsverbesserung.
In der Schlussabstimmung haben die beiden Räte die Revision des Zivildienstgesetzes abgelehnt. Ein Referendum war bereits angekündigt und die angestrebte Reduktion der Zivildienstleistenden wäre gerade auch in Altersinstitutionen spürbar gewesen.
Im Laufe der Session wurden mehrere Vorstösse neu eingereicht, die das Thema Betreuung im Alter zumindest am Rande berühren: Es sind dies die folgenden:
Motion 20.3176 Covid-19. Mehr Anerkennung für öffentliche Spitex (Fehlmann Rielle, SP GE)
Postulat 20.3560 Zukunftsfähigkeit des Schweizer Service Publik (Molina SP ZH)
Motion 20.3225 Mehr Lebensqualität und sichere Renten für alle (Noser FDP ZH)
Interpellation 20.3252 Ist es nicht diskriminierend, alle Personen ab 65 Jahren ohne Unterschied als „besonders gefährdet“ zu bezeichnen? (Feller FDP GE)
Neben der Session hat der Bundesrat zudem einen neuen Vorschlag für die Vergütung des Pflegematerials den Räten zur Behandlung überwiesen. So schlägt er vor, dass die Krankenversicherer neu die Finanzierung des Pflegematerials übernehmen, egal ob die Anwendung direkt durch die Versicherte, eine nichtberuflich mitwirkende Person (z. Bsp. betreuende Angehörige) oder eine Pflegefachperson erfolgt. Heute ist diese Finanzierung unterschiedlich geregelt. Das Geschäft wird Ende Juni erstmals in der zuständigen Kommission des Nationalrates besprochen.
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