Politik
Stellungnahmen Vernehmlassung zur Anerkennung des betreuten Wohnens für EL-Beziehende
Anfangs Juni hat der Bundesrat seinen Vorschlag vorgelegt, wie er die Motion zur Finanzierung von Angeboten des betreuten Wohnens im Alter über die Ergänzungsleistungen umsetzen möchte. Bis zum 23. Oktober 2023 konnten Organisationen und die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen der Vernehmlassung Stellung beziehen. Auch die Paul Schiller Stiftung hat eine Stellungnahme eingereicht.
Die Vorlage wird grossmehrheitlich begrüsst. Verschiedene Akteurinnen und Akteure verlangen jedoch deutliche Nachbesserungen:
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK hat in ihrer Eingabe der Vorlage im Grundsatz zugestimmt, jedoch nicht dem gewählten Modell. Sie fordert eine Finanzierung über eine neue drei- oder mehrstufige Betreuungspauschale anstelle der nachträglichen Abrechnung über das Instrument der Krankheits- und Behinderungskosten. Sollte die Umsetzung nicht über eine Pauschale erfolgen, verlangt sie eine Anpassung der Liste der Leistungen inkl. einer vorgelagerten, beschreibenden und zielorientierten Definition der Betreuungsleistungen.
Auch Artiset begrüsst die Vorlage im Grundsatz als wichtigen Schritt zur Verbesserung der heutigen Situation. Um die gewünschte Wirkung zu erreichen, bestehe aber substanzieller Optimierungsbedarf: eine pauschale Finanzierung über Art. 10, eine detailliertere Definition der Leistungen sowie höhere Ansätze für die Vergütung der Leistungen.
Spitex Schweiz formuliert ebenfalls eine grundsätzliche Begrüssung der Vorlage. Sie regt eine stärkere Rolle des Bundes an – und damit verbunden eine Betreuungspauschale sowie eine angepasste Leistungsdefinition.
Pro Senectute Schweiz schätzt die Vorlage als wichtigen Schritt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein und begrüsst die Tatsache, dass eine wohnformunabhängige und von der Hilflosenentschädigung losgelöste Umsetzung vorgeschlagen wird. Aber auch sie fordern eine gesetzliche Definition der Betreuung und würden eine Finanzierung über die jährlichen Ergänzungsleistungen bevorzugen. Sie regen zudem eine bedarfsbasierte Pauschale mit Stundenkontingenten sowie eine automatische Anpassung des Maximalbeitrages an die Teuerung an.
Alzheimer Schweiz begrüsst die Vorlage auch aus Sicht von Menschen mit Demenz und fordert eine rasche Umsetzung. Auch sie regen dazu an, die Finanzierung über eine Pauschale zu realisieren und die Liste der zu finanzierenden Unterstützungen stärker an psychosozialen Leistungen auszurichten. Sie setzen sich – wie auch weitere Vernehnmlassungsteilnehmende – ein für eine Umsetzung dieser Finanzierung über die sonst geltenden Einkommens- und Vermögensgrenzen der EL hinaus. Dies, um mehr Menschen die Unterstützung zukommen zu lassen.
Stellungnahme Alzheimer Schweiz
Auch die Paul Schiller Stiftung begrüsst den Vorschlag, betont jedoch den Anpassungsbedarf und hat eine entsprechende Stellungnahme eingereicht. Wir schlagen Pauschalen von Stundenkontingenten vor, anstatt einer Vorfinanzierung durch ältere Menschen. Wir regen eine zielorientierte, psychosozial ausgerichtete Umschreibung der Leistungen an, anstelle eines Leistungskatalogs. Zudem sollen die Kantone verpflichtet werden, ein Angebot zu garantieren und die vorgesehenen finanziellen Mindestbeiträge müssen flexibel einsetzbar sein. Ferner setzen wir uns für eine Erweiterung der Bezugsberechtigung ein – über heutige EL-Grenzen hinaus.