Niederlande: Wo Betreuung Pflicht ist

In den Niederlanden verpflichtet das Gesetz zur sozialen Unterstützung WMO die Gemeinden dazu, ihren Bewohner:innen Hilfe- und Betreuungsleistungen anzubieten, damit diese möglichst lange zu Hause leben können.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat jede Gemeinde eine Anlaufstelle (social support desk oder neighbourhood social support team). Wer Unterstützungsbedarf hat, meldet sich bei der Stelle. Diese prüft, was die Person noch selber machen kann, wo Unterstützungsbedarf besteht und inwiefern Familie, Freunde oder andere Personen aus dem Umfeld helfen können.

Wahl zwischen personenbezogenem Budget oder Leistungen

Über das Gesetz zur sozialen Unterstützung (Wet Maatschappelijke Ondersteuning WMO) werden Unterstützungsleistungen in drei Kategorien finanziert: Allgemeine Versorgung, Soziale Versorgung und Transportversorgung. In einigen Gemeinden ist es möglich, auch unterstützende Angehörige oder Nachbar:innen – also informelle Leistungserbringende – zu entgelten.

Die Bezugsberechtigten wählen, ob sie ein personengebundenes Budget beantragen oder die Leistung direkt beziehen. Entscheidet sich eine Person für ein personengebundenes Budget, kann respektive muss sie die Unterstützungsleistungen selbst organisieren. Die Anlaufstelle prüft vorab, wer dazu in der Lage ist. Nur wenige ältere Menschen entscheiden sich für diese administrativ aufwändige Variante. Viele wählen den direkten Leistungsbezug. In diesem Fall organisiert die Gemeinde für die Bezugsberechtigten die passenden Leistungserbringer, trifft notwendige bauliche Massnahmen oder beschafft Geräte und Mobilitätshilfen, die sie direkt bezahlt.

Ergänzungen in weiteren Gesetzen, um Selbstständigkeit zu fördern

Wenn der Unterstützungsbedarf so hoch ist, dass nachweislich eine konstante Unterstützung und Überwachung benötigt wird, haben die Betroffenen gestützt auf das Langzeitpflegegesetz (Wet Langdurige Zorg WLZ) Anspruch auf einen Platz in einer Wohneinrichtung oder umfassende Unterstützung zu Hause. Das WLZ orientiert sich an medizinischen Kriterien und stellt insbesondere die medizinische Versorgung und Pflege sicher. Ergänzend dazu sieht das Gesetz aber auch gewisse Hilfe- und Betreuungsleistungen vor, unter anderem Haushaltshilfen, die Förderung der Selbstständigkeit bei der Haushaltsführung sowie Tagesaktivitäten – auch zur Entlastung betreuender Angehöriger – und Transportdienste.

Für die Umsetzung bestehen wiederum zwei Möglichkeiten: Die kommunalen und regionalen Anlaufstellen können die ganze Unterstützung für die Betroffenen organisieren. Oder aber sie sprechen auf Wunsch der Bezugsberechtigten ein personengebundenes Budget. Die Leistungsbezieher:innen (oder deren Vertretung) können also das Unterstützungsarrangement selber bestimmen und organisieren. Auch hier können sie informelle Leistungserbringende einbeziehen. Für gewisse Pflegeleistungen (z.B. Katheterisierungen) müssen allerdings zertifizierte Fachkräfte beigezogen werden.

Gesetz zur sozialen Unterstützung (Wet Maatschappelijke Ondersteuning WMO) auf der Website der Niederländischen Regierung