Gutscheine für ein selbstbestimmtes Wohnen

Ältere Menschen erhalten in der Stadt Luzern finanziell Unterstützung, damit sie ein selbstständiges Leben zu Hause führen können. Das Pilotprojekt wurde per 2023 in ein Regelangebot überführt.

Foto: Patrick Ammann
Foto: Patrick Ammann

In der Stadt Luzern unterstützt die Anlaufstelle Alter seit 2018 Betagte dabei, so lange wie gewünscht selbstständig zu Hause zu leben. Sie beantwortet Fragen älterer Menschen, vermittelt Kontakte zu weiteren Stellen und hilft bei der Suche nach Lösungen, die ein selbstständiges Leben in ihrer gewohnten Umgebung ermöglichen. Ergänzend zur Beratung kann die Anlaufstelle zudem die «Gutscheine für selbstbestimmtes Wohnen» gewähren. Sowohl die Bedarfseinschätzung als auch Gutsprachen folgen nicht strikten Rastern, sondern bieten viel Ermessensspielraum für die zuständigen Fachpersonen.

Die Evaluation des Pilotprojekts zeigte: Mit den Gutscheinen wurde die Lebensqualität der Betroffenen verbessert sowie betreuende und pflegende Angehörige entlastet. Auf Antrag des Stadtrats beschloss am 27. Oktober 2022 das Luzerner Parlament einstimmig, das Gutscheinsystem auf 2023 hin definitiv einzuführen. So will Luzern verhindern, dass ältere Menschen in ein Alters- und Pflegeheim eintreten, weil die finanziellen Mittel für die Unterstützung zu Hause fehlen. Unterstützende Angehörige sollen entlastet werden.

Fragebogen für eine erste Selbsteinschätzung

Bekannt gemacht wird das Angebot bei älteren Menschen unter anderem durch Spitex-Organisationen, Pro Senectute, Viva Luzern sowie Hausärztinnen und Hausärzte. Zudem versendet die Anlaufstelle Alter periodisch an ganze Jahrgänge der älteren Bevölkerung Luzerns ein Informationsschreiben mit einem Fragebogen zur ersten Bedarfsermittlung. Dieser Fragebogen ist auch online verfügbar und ermöglicht eine erste Selbsteinschätzung, ob Hilfe benötigt wird.

Das Gutscheinsystem ist thematisch und inhaltlich sehr offen. Es umfasst Leistungen in vier Wirkungsbereichen:

Gerade bei der Entlastung von unterstützenden Angehörigen erlaubt das Gutscheinsystem, unbürokratisch Hilfe anzubieten, und erreicht eine Stabilisierung der Unterstützungssituation. Es bestehen keine definierten Anspruchsgrenzen. Die Bezügerinnen und Bezüger leben in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, doch die Hälfte von ihnen hat nur knapp keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Maximal 3000 Franken – bei Bedarf aber auch mehr

Grundsätzlich können jährlich maximal 3000 Franken pro Person über die Gutscheine gewährt werden. Der flexible Rahmen des Gutscheinsystems erlaubt es aber, bei Bedarf auch darüber hinaus Leistungen zu finanzieren.

Anlaufstelle Alter