Politik

Menschenrechte verletzt

Gemäss Bundesverfassung haben Bund und Kantone «für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität» zu sorgen.

04.07.2018

Doch in Wirklichkeit nimmt die Qualität der Pflege entgegen dem Massnahmenkatalog des Bundesrates ab, das Betreuungsverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und Pflegefachpersonen verschlechtert sich laufend, und die Kantone bilden aus Spargründen zu wenige Pflegefachpersonen aus. In der Schweiz verletzen Parlament und Bundesrat ihre Schutzpflichten grob, schreibt Andreas Kley, Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich, in einem Gastbeitrag in der NZZ.

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