Eine wirkungsvolle Abklärung für Betreuung im Alter beinhaltet folgende Ausrichtungen:
- Partizipatives Verfahren: Der ältere Mensch bringt sich aktiv in das Verfahren ein. Falls erwünscht sind auch Angehörige involviert.
- Psychosozialer Bezug: Die gesamtheitliche Lebenssituation und sämtliche psychosozialen Lebensbereiche werden betrachtet.
- Personenzentrierte Ausrichtung: Die individuellen Herausforderungen des älteren Menschen sind im Fokus.
- Ressourcenorientiertes Vorgehen: Bestehende Fähigkeiten, Stärken und Interessen werden herausgearbeitet, bewahrt und gefördert.
- Zukunftsorientierte Gesprächsfragen: Die Fragen zielen über die heutige Situation hinaus und ermöglichen Ziele und Entwicklungen in den kommenden Monaten vorwegzunehmen.
- Situativer Bezug: Mit offenen Fragen und einem flexiblen Ablauf kann auf den Gesprächsverlauf eingegangen werden.
- Die durchführende Stelle muss die Unabhängigkeit in der Beratung garantieren. Wer Abklärungen durchführt, verfügt über Fach- und Methodenkompetenz in psychosozialen Themen, Gesprächsführung, Koordination und Case Management. Dies ist insbesondere bei Sozialen Berufen der Fall.
Im Oktober 2024 hat die Paul Schiller Stiftung ein direkt in der Praxis anwendbares Abklärungsinstrument publiziert, das auf den bisherigen Forschungserkenntnissen und den Dialogresultaten aufbaut.
Das ressourcenorientierte Instrument ermöglicht die Einschätzung des individuellen Betreuungsbedarfs und die partizipative Erarbeitung des Betreuungsplans. Es kann als digital ausfüllbarer Gesprächsleitfaden heruntergeladen werden.
Im Fachbeitrag werden die wissenschaftlichen Grundlagen ausgeführt, die der Erarbeitung des Abklärungsinstruments zugrunde liegen, und die verwendeten sozialdiagnostischen Tools ausführlicher erklärt.
Diese Grundlagen entstanden im Zusammenhang mit einer Studie im Auftrag der Spitex Allschwill-Binningen-Schönenbuch.
Insbesondere in den Städten wurden in den letzten Jahren Modelle der Betreuungsfinanzierung eingeführt, die ebenfalls bedarfsorientiert sind und eine Abklärung durchführen.
- Die Stadt Zürich hat ihr Abklärungstool öffentlich zugänglich gemacht. Das mit der Berner Fachhochschule erarbeitete Tool erfasst die körperliche und kognitive Verfassung der älteren Personen in vier Abklärungsbereichen: Selbsteinschätzung, Selbstständigkeit/Bewegung/Mobilität (IADL), Ernährungszustand, Kognitive Leistungsfähigkeit. Nebst einer Befragung werden Bewegungsübungen und Erinnerungsaufgaben durchgeführt. In einem abschliessenden, fünften Teil werden die sozialen Kontakte erhoben.
- Ein anderes Abklärungsverfahren wählt die Stadt Luzern. Sie nutzt keinen standardisierten Abklärungsbogen für die Ausstellung der Gutschriften für selbstbestimmtes Wohnen, sondern betont die Wichtigkeit der Fachlichkeit der Abklärungsperson.
- Die Stadt Bern verwendet für ihre Betreuungsgutsprachen ein standardisiertes Abklärungsinstrument, hat dieses jedoch nicht in seiner Ganzheit publiziert. Einen Einblick bietet der Evaluationsbericht des Pilotprojekts (bern.ch).
Im Kapitel 3 des Fachbeitrags zum Abklärungsinstrument von Knöpfel et al. werden fünf schweizerische und drei internationale Abklärungstools auf ihre Tauglichkeit zur Anwendung in der Betreuungsabklärung analysiert – inkl. der RAI und BESA-Abklärungen und des Buurtzorg-Modells aus den Niederlanden.
Sobald weitere Abklärungstools öffentlich zugänglich sind, werden sie hier publiziert.
In folgenden Publikationen der Paul Schiller Stiftung werden Aussagen zur Abklärung der psychosozialen Betreuung im Alter gemacht.