Dossier

Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen

Am 19. Dezember hat der Nationalrat mit 129 zu 59 Stimmen zugestimmt, dass EL-Beziehende dank der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes künftig Pauschalen für Betreuungsleistungen beziehen können.

Mit der Vorlage «24.070 Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause)» diskutiert das Parlament erstmals über die schweizweite Verankerung der Betreuung im Alter – zumindest für EL-Berechtigte. Vor diesem Hintergrund kommt dem Geschäft eine grosse Bedeutung zu.

Die Paul Schiller Stiftung begleitet deshalb den Prozess und liefert hier in diesem Dossier regelmässig die Aktualitäten und Entwicklungen sowie Hintergrundinformationen.

Die Vorlage basiert auf der Motion «18.3716 Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen».