Dossier

Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen

Am 20. Juni 2025 haben die eidgenössischen Räte die Änderungen des Ergänzungsleistungsgesetzes in der Schlussabstimmung angenommen, sodass EL-Beziehende dank der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes künftig Pauschalen für Betreuungsleistungen und Hilfe zu Hause beziehen können.

Mit der Vorlage «24.070 Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause)» hat das Parlament erstmals über die schweizweite Verankerung der Betreuung im Alter entschieden – zumindest für EL-Berechtigte. Vor diesem Hintergrund kommt dem Geschäft eine grosse Bedeutung zu.

Lesen Sie hier, welches Potenzial die Vorlage in der Umsetzung durch die Kantone hat.

Die Paul Schiller Stiftung hat den Prozess in einer Allianz mit Fachorganisationen für Menschen im Alter und mit Behinderung begleitet und die einzelnen Schritte hier in diesem Dossier regelmässig abgebildet.

Hier können Sie lesen, was unsere Allianzpartner zum politischen Entscheid sagen.

Die Vorlage basiert auf der Motion «18.3716 Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen».