Praxis
Umsetzungshilfe zur neu geregelten Betreuungsfinanzierung im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich passt per 1. Januar 2025 seine Zusatzleistungsverordnung an und stärkt darin die Finanzierung der Betreuung. Das Kantonale Sozialamt hat eine umfassende Umsetzungshilfe zur angepassten Verordnung erarbeitet.
Ab dem 1.1.2025 tritt im Kanton Zürich die Anpassung der Zusatzleistungsverordnung (ZLV) «Stärkung der Betreuung im Alter» in Kraft. Was er damit bezweckt, formuliert der Kanton Zürich wie folgt:
- «Der Kanton und die Gemeinden stärken die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter in bescheidenen finanziellen Verhältnissen und fördern ihre Lebensqualität.»
- «Mit der präventiven Wirkung guter Betreuung können Heimeintritte hinausgezögert oder vermieden werden.»
Die Umsetzungshilfe bezieht sich auf die Definition des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV und die Grundlagenstudien im Auftrag der Paul Schiller Stiftung. Diese legt unter anderem das Verständnis guter psychosozialer Betreuung dar, das der neuen Finanzierung zugrunde liegt.
Die Gemeinden erhalten mit der Vorlage verschiedene neue Aufgaben im Altersbereich. Das Dokument unterstützt sie bei der Umsetzung mit ausführlichen Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen.
Bis Ende 2026 haben die Gemeinden Zeit, so genannte Bedarfsbescheinigungsstellen einzusetzen, das Abklärungsverfahren zu definieren und das Betreuungsangebot allenfalls zu ergänzen. Wesentlich wird sein, dass die älteren Menschen von der neuen Regelung erfahren und niederschwellig Zugang zu Beratung und Betreuung erhalten.
Nebst der ausführlichen Umsetzungshilfe bietet das Kantonale Sozialamt eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen und ein Merkblatt für ältere Menschen mit Anspruch auf Zusatzleistungen sowie verschiedene Hilfestellungen für die Gemeinden, Altersstellen, Bedarfsbescheinigungsstellen, ZL-Durchführungsstellen und Organisationen, die Betreuung im Alter anbieten.
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