Paul Schiller Stiftung

Überarbeitetes Abklärungsinstrument per Ende 2026

Basierend auf der Evaluation mit Zürcher Gemeinden, Anbietern und Beziehenden sowie mit Blick auf die Umsetzung der ELG-Betreuungspauschale publizieren wir im Dezember 2026 die Version 2.0 unseres Abklärungsinstruments für psychosoziale Betreuung.

24.08.2026

Seit Oktober 2024 steht die erste Version des Abklärungsinstruments auf gutaltern.ch zur freien Verfügung und wird von verschiedenen Akteuren angewendet.

Evaluation der konkreten Anwendung

Prof. Dr. Carlo Knöpfel hat in Zusammenarbeit mit Dr. Albert Schnyder und Miriam Wetter das Instrument aus drei Perspektiven evaluiert:

Im Zentrum standen folgende Fragen:

Das Instrument wird auf dieser Basis vollständig überarbeitet und im Dezember 2026 publiziert – begleitet von einer Anleitung und einem Fachbericht, der die Weiterentwicklung herleitet. Das Instrument wird erneut als ausfüllbares PDF auf gutaltern.ch frei zur Verfügung stehen.

Anwendung bei der Umsetzung der ELG-Betreuungspauschale

Besondere Relevanz hat dieses Update im Kontext der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG), die voraussichtlich per 1. Januar 2028 in Kraft tritt und für die Betreuungspauschale ein Abklärungsverfahren voraussetzt. Das Abklärungsinstrument 2.0 bietet dazu eine konkrete Umsetzung und ist bewusst anschlussfähig konzipiert: Es stützt sich sowohl auf die interkantonalen Qualitätsstandards zur Bedarfsermittlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) als auch auf den Individuellen Hilfeplan (IHP) – einem im Behindertenbereich weit verbreiteten Instrument. Im Instrument selber wird der Bezug zu den im ELG verankerten Leistungskategorien hergestellt. In der Anleitung und im Fachbericht wird erläutert, wie die neue Version entstanden ist, wie sie angewendet wird und wie sie auf den IHP und die SODK-Qualitätsstandards abgestimmt ist.