Politik

Gewalt im Alter vorbeugen: Bund startet Impulsprogramm mit Fokus Betreuung

Der Bund startet in der zweiten Jahreshälfte 2026 die Umsetzung des Impulsprogramms zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung. Bis 2030 wird er dieses gemeinsam mit Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Altersorganisationen vorantreiben. Im Zentrum stehen vier Handlungsfelder: Austausch und Koordination, Wissensvermittlung und Sensibilisierung, Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote sowie Grundlagen- und Strategiearbeit. Das Thema «Betreuung im Alter» wird ab 2028 noch stärker in den Fokus rücken.

31.03.2026

Am 23. Februar 2026 hat der Bundesrat die konzeptionelle Grundlage des Impulsprogramms verabschiedet. Darin hält er fest, wie er den Handlungsbedarf einschätzt und wie er den Begriff der Gewalt im Alter definieren will: «Gewalt und Vernachlässigung im Alter sind in der Schweiz eine oft unterschätzte Realität. Schätzungen zufolge sind jedes Jahr zwischen 300’000 und 500’000 Menschen ab 60 Jahren von einer Form von Gewalt oder Vernachlässigung betroffen – sei es im familiären Umfeld oder in Institutionen wie Pflegeheimen. Es kann sich dabei um körperliche oder psychische Gewalt, finanziellen Missbrauch sowie das Unterlassen notwendiger Unterstützung handeln.»

Mehr als eine Sensibilisierungkampagne

Das Programm leiste «einen wichtigen Beitrag zu einer qualitativ guten Betreuung älterer Menschen und zu einem würdevollen, sicheren und selbstbestimmten Leben im Alter». Es will Impulse setzen für bedarfsorientierte Unterstützungs- und Entlastungsangebote. Damit geht es bewusst über reine Sensibilisierung hinaus. Der bisher verfolgte partizipative Ansatz mit Altersorganisationen und Vertreterinnen und Vertretern aller Staatsebenen wird fortgeführt und das Programm dezentral umgesetzt. Letzteres ist auch der Tatsache geschuldet, dass dem Bundesamt für Sozialversicherung BSV keine zusätzlichen finanziellen Mittel gesprochen wurden.

Fokus auf Betreuung spiegelt sich in den Handlungsfeldern

Die Betreuung im Alter nimmt – neben der Pflege – in allen Handlungsfeldern eine zentrale Rolle ein. Im Handlungsfeld «Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote» wird dazu eine explizite Massnahme formuliert: «Förderung integrativer personenzentrierter Betreuungsformen». Die beteiligten Akteure werden «bestehende Lücken und Entwicklungsbedarf sowie Beispiele guter Praxis im Hinblick auf integrative personenzentrierte Betreuungsformen» erfassen, analysieren und daraus Empfehlungen formulieren. Im Netzwerk der relevanten interkantonalen Konferenzen (SODK, GDK), dem Schweizerischen Städte- und Gemeindeverband sowie Organisationen wie Pro Senectute Schweiz, das Schweizerische Rote Kreuz, Alzheimer Schweiz, Parkinson Schweiz und Spitex Schweiz sieht das Konzept wichtige Umsetzungspartner. Die Arbeiten zu diesem Handlungsfeld der Angebote sollen zusammen mit jenen zum vierten Handlungsfeld der Grundlagen und Strategien ab 2028 starten. In den ersten beiden Jahren liegt der Fokus auf den beiden ersten Handlungsfeldern «Austausch und Koordination» und «Wissensvermittlung und Sensibilisierung».

Das präventive Potenzial der Betreuung nutzen

Es ist erfreulich, dass das Programm den Ansatz der psychosozialen Betreuung gezielt weiterverfolgen wird. Denn gute Betreuung stärkt die Selbstbestimmung der älteren Menschen, erweitert ihr soziales Netzwerk und erhält ihre Lebenskompetenzen – allesamt wichtige Schutzfaktoren, um Gewalt vorzubeugen oder bei Übergriffen handeln zu können (vgl. auch «Die präventive Wirkung der Betreuung im Alter»). Kann die Betreuung der älteren Menschen von Fachpersonen und geschulten Freiwilligen geleistet werden, trägt sie zugleich wesentlich dazu bei, sowohl Angehörige als auch Fachpersonen zu entlasten und zu unterstützen. Dadurch verringert sich das Risiko von Übergriffen, Missbräuchen und Gewalt.