Politik

Ergänzungsleistungen 2025: Alter und Wohnsituation prägen den Bedarf

Die Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen zu den Ergänzungsleistungen 2025 zeigt: Fast zwei Drittel der EL-Beziehenden sind AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Besonders das hohe Alter und der Eintritt in ein Heim erhöhen das Risiko, auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein. Ein Befund, der im Hinblick auf die Betreuungspauschale im Rahmen der ELG-Änderungen per 2028 relevant ist.

26.08.2026

Ende 2025 bezogen in der Schweiz insgesamt 361’210 Personen Ergänzungsleistungen (EL). Davon entfielen allein 231’900 Personen auf die Altersversicherung (AV). Damit waren 12,3% aller AHV-Rentnerinnen und -Rentner auf Ergänzungsleistungen angewiesen.

Bedarf steigt mit dem Alter

Während 9,5% der 65-jährigen AHV-Rentnerinnen und -Rentner Ergänzungsleistungen bezogen, war es bei den 95-Jährigen fast jede vierte Person (23,5%). Dieser Anstieg dürfte mit der steigenden Wahrscheinlichkeit eines Heimeintritts zusammenhängen, da viele ältere Menschen die damit verbundenen Kosten nicht dauerhaft aus eigenen Mitteln decken können.

Deutliche Unterschiede je nach Wohnsituation

Wie hoch die Ergänzungsleistungen ausfallen, hängt stark davon ab, ob eine Person noch zu Hause lebt oder in einem Heim betreut wird: 2025 erhielt eine im Heim lebende Person im Schnitt fast dreimal so viel wie eine alleinstehende, zu Hause lebende Person (3’893 Franken gegenüber 1’376 Franken pro Monat bzw. 46’716 Franken gegenüber 16’512 Franken pro Jahr). Ende 2025 lebten rund 65’000 EL-Beziehende in einem Heim. Die heimbedingten Mehrkosten machten mit gut 2,27 Milliarden Franken einen erheblichen Teil (36,5%) der gesamten EL-Ausgaben aus.

Die Zahlen im Kontext der ELG-Änderungen

Die Zahlen verdeutlichen, wie stark die Finanzierung im Alter von der Wohnsituation abhängt und wie zentral Ergänzungsleistungen für die Existenzsicherung im Alter bleiben. Hier setzen die beschlossenen Änderungen des Ergänzungsleistungsgesetzes an: Ab 1. Januar 2028 erhalten EL-Beziehende bei Betreuungsbedarf zusätzliche finanzielle Unterstützung. Mit der Betreuungspauschale kann die Selbstbestimmung gestärkt und verfrühte Heimeintritte können verhindert werden. Der Bund hat dabei den Mindestbetrag von 11’160 Franken für die höchste Pauschale definiert, die Kantone dürfen aber auch über diesen Wert hinausgehen. Der Vergleich mit den EL-Kosten beim Heimeintritt (46’716 Franken pro Jahr) zeigt, dass diese Grenze durchaus höher angesetzt werden kann – mit dem Potenzial, die steigenden EL-Ausgaben spürbar zu beeinflussen.

Damit dieser erwünschte kostendämpfende Effekt tatsächlich eintritt, braucht es vor allem drei Dinge: