Politik

ELG-Änderungen für Hilfe und Betreuung: Wie sieht eine wirkungsvolle Umsetzung aus?

Ab dem 1. Januar 2028 können Menschen, die Ergänzungsleistungen beziehen, zusätzliche finanzielle Unterstützung beanspruchen, wenn sie Bedarf an Hilfe und Betreuung haben. Die Finanzierung soll über eine monatliche Pauschale erfolgen. Für die Umsetzung hat das eidgenössische Parlament nur Eckpfeiler festgelegt – die konkrete Ausgestaltung obliegt den Kantonen. Ziel der Anpassung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) ist, die Selbstbestimmung der Menschen zu stärken und verfrühte Heimeintritte zu verhindern. Wie können die Kantone die Umsetzung realisieren, um die gewünschte Wirkung auch wirklich zu erreichen?

27.02.2026

National- und Ständerat haben im Juni 2025 einen zweifach bemerkenswerten Entscheid gefällt:

Wie der Bedarf festgestellt wird oder wie die Pauschalen definiert sind, hat der Bund nicht geregelt. Die Kantone haben einen grossen Spielraum in der Umsetzung.

Diskussionbeitrag der Paul Schiller Stiftung

Worauf müssen die Kantone achten, wenn sie die angestrebte Wirkung erreichen und sowohl die Selbstbestimmung der älteren Menschen stärken als auch verfrühte Heimeintritte verhindern wollen?

Gestützt auf die Botschaft des Bundesrates zur ELG-Änderung, auf die Vision der SODK für selbstbestimmtes Wohnen von betagten Menschen und von Menschen mit Behinderungen sowie auf die Erfahrungen und Evaluationen diverser Kantone und Studien zur Betreuung im Alter liefert der Diskussionbeitrag der Paul Schiller Stiftung Eckwerte für eine wirkungsvolle Umsetzung der ELG-Änderungen.

Die neue Finanzierung ist für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner offen. Der Diskussionsbeitrag fokussiert auf die Umsetzung für Menschen im Alter, wobei die Grundsätze für alle relevant sein werden.

Drei Hebel für eine wirkungsvolle Umsetzung

Das Papier identifiziert drei zentrale Wirkungshebel:

1.

Wirkungshebel: durchlässiges, bedarfsbasiertes Pauschalmodell

Anzustreben sind Pauschalen, die eine individuelle, bedarfsbasierte und durchlässige Festlegung der Leistungen ermöglichen.

2.

Wirkungshebel: Abklärung durch Fachstellen mit Blick auf alle Faktoren, die Heimeintritte verhindern können

Die Abklärung sollte dialogisch und alltagsbezogen erfolgen. Sie sollte von einer Fachstelle durchgeführt werden, die über psychosoziale Kompetenzen, gerontologisches Fachwissen und Systemkenntnisse verfügt, um eine unabhängige, professionelle Abklärung sicherzustellen.

3.

Wirkungshebel: aktive Kommunikation und Beratung sichern wirkungsvollen Einsatz der Pauschalen

Potenzielle Bezugsberechtigte sind aktiv und aufsuchend anzusprechen – auch über den Kreis der aktuellen EL-Beziehenden hinaus. Da keine Kontrolle der Verwendung der ausbezahlten Pauschale vorgesehen ist, ist eine sorgfältige Abklärung und eine Beratung mit gemeinsamer Leistungsplanung entscheidend für den Einsatz der Pauschale.

Live-Talk: Diskussion und Austausch zum Papier sowie zur anstehenden politischen Arbeit in den Kantonen

Wir diskutieren die Inhalte des Diskussionsbeitrags, bisherige praktische Erfahrungen im Kanton Zürich und nicht zuletzt wie man sich aktiv für eine gute Umsetzung im eigenen Kanton einsetzen kann am Live-Talk vom 17. März von 13 Uhr bis 14 Uhr.

Mehr zum Thema im ELG-Dossier.