Politik
EL für Betreuung: Zürich geht mit gutem Beispiel voran
Damit ältere Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt bleiben und in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können, hat der Regierungsrat des Kantons Zürich durch eine Verordnungsanpassung der Zusatzleistungen zur AHV – so heissen die Ergänzungsleistungen in Zürich – am 28. Mai 2024 eine Grundlage geschaffen für eine ausgebaute Betreuungsfinanzierung.
Fast jede dritte Person in Zürcher Altersheimen ist nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Gezielte Änderungen der Verordnung zum Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung schaffen die Voraussetzung, dass Betreuung zu Hause für mehr Menschen bezahlbar wird – und sie nicht mehr aus finanziellen Gründen vorzeitig umziehen müssen. Die neue Zusatzleistungsverordnung tritt auf 1. Januar 2025 in Kraft.
Neu werden Leistungen der psychosozialen Betreuung und Begleitung – namentlich zur Wahrnehmung von Terminen, zum Kontakt mit der Aussenwelt, zur Prävention von sozialer Isolation sowie psychischen Krisen – über die Krankheits- und Behinderungskosten zurückerstattet. Ebenso finanziert sind Entlastungsdienste, Unterstützung bei der Haushaltsführung, Beratung sowie Mittagstische und Mahlzeitendienste.
Damit wird Zürich per Anfang 2025 ein Pionierkanton in der Stärkung der Betreuung sein. Auch wenn mit der Finanzierung über die Ergänzungsleistungen nur ein kleiner Teil derjenigen älteren Menschen abgedeckt wird, die finanzielle Hilfe brauchen, um sich eine gute Betreuung leisten zu können.
Gemäss neuer Verordnung legen die Zürcher Gemeinden für die individuelle Bedarfsabklärung zuständige Stellen fest. Sie können diese innerhalb ihrer Verwaltung oder gemeinsam mit anderen Gemeinden führen oder auch Dritten übertragen. Der Kanton wiederum erarbeitet Umsetzungshilfen für die Gemeinden – gestützt unter anderem auf die Unterlagen und Studien von gutaltern.ch.
Auf bundespolitischer Ebene ist das Anliegen einer Anpassung der Ergänzungsleistungen hin zu einer Pauschale für betreutes Wohnen noch hängig.
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