Politik
Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf und schlägt Verbesserung der Ergänzungsleistungen vor
Lange haben wir darauf gewartet und nun hat der Bundesrat am 21. Juni die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) eröffnet und seinen Vorschlag präsentiert. Wichtige Elemente unserer Umsetzungsvorschläge für eine gute Betreuung im Alter werden berücksichtigt.
Der Bundesrat anerkennt die präventive Wirkung einer guten Betreuung im Alter und bestätigt den Handlungsbedarf, Betreuung eigenständig zu regeln und zu finanzieren. Er spricht im Bericht zur Vorlage von einem «Paradigmenwechsel» in der fachlichen und öffentlichen Diskussion, der dazu führe, dass «Überlegungen immer stärker auf die Betreuungsleistungen ausgerichtet» werden. Diese Tatsache ist ein wichtiger Etappenerfolg für die vielen Menschen, die sich in den letzten Jahren für eine Stärkung der Betreuung in der Schweiz eingesetzt haben.
In der konkreten Umsetzung schlägt der Bundesrat die Gewährung wohnformunabhängiger Finanzierungsbeiträge im Rahmen der EL vor und ermöglicht damit eine Unterstützung der Betreuung im Alter sowohl im angestammten Zuhause als auch in intermediären Wohnformen. Die Vorlage stärkt damit die Wahlfreiheit der älteren Menschen und erfüllt einen unserer zentralen Umsetzungsvorschläge, die wir 2022 formuliert hatten.
Der zweite Pfeiler einer aus unserer Sicht wirkungsvollen EL-Finanzierung ist die Tatsache, dass die Leistungen psychosozial ausgerichtet sein müssen. Gute Betreuung ermöglicht eine gute Alltagsgestaltung, Selbstsorge und soziale Teilhabe. Dieser Aspekt ist erst teilweise erfüllt. Die fünf definierten Leistungskategorien enthalten auch soziale Komponenten, insbesondere der breit verstandene Begleitdienst. Hier könnte aber mit einer offeneren Definition der Leistungen, wie beispielsweise im Kanton Zürich, eine mutmasslich bessere Wirkung erzielt werden.
Der Bundesrat schlägt die Finanzierung über die Krankheits- und Behinderungskosten vor. Das von der Paul Schiller Stiftung in Auftrag gegebene juristische Gutachten sowie die Position der Sozialdirektorenkonferenz SODK haben eine Pauschale in der jährlichen Ergänzungsleistung vorgeschlagen. Dazu werden wohl noch Debatten zu führen sein.
Aus Sicht der Paul Schiller Stiftung ist die vom Bundesrat präsentierte Vorlage eine wichtige Anerkennung des grossen Handlungsbedarfs im Thema. Wir werden uns im Rahmen der Vernehmlassung im Austausch mit anderen Akteurinnen und Akteuren dafür einsetzen, dass die Vorlage begrüsst und weiter optimiert werden kann. Sie ist ein zentraler Beitrag für eine gute Betreuung im Alter für alle in der Schweiz.