Politik
Botschaft für neue Finanzierung von Hilfe und Betreuung über Ergänzungsleistungen
In der Bundesratssitzung vom 13. September 2024 wurde die Botschaft zur Änderung des EL-Bundesgesetzes für eine ausgebaute Finanzierung des betreuten Wohnens ans Parlament übergeben. Die Paul Schiller Stiftung begrüsst die Vorlage als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Anpassungsbedarf sehen wir insbesondere in der Leistungsdefinition, die noch deutlicher die psychosoziale Ausrichtung der Betreuung abbilden muss. Wir verfolgen die parlamentarische Debatte mit.
Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, älteren Menschen das selbstständige Wohnen zu erleichtern. Er schlägt dazu vor, Leistungen der Hilfe und Betreuung künftig stärker über die Ergänzungsleistungen zu finanzieren. Er definiert dabei folgende Kategorien von finanzierten Leistungen:
- Notrufsysteme
- Haushaltshilfe
- Mahlzeitenangebote
- Begleit- und Fahrdienste
Gemäss Bundesrat sollen die Kantone die Kosten tragen, da sie von Einsparungen durch verzögerte Heimeintritte profitieren können.
Im Vergleich zur Vorlage, die der Bundesrat letztes Jahr in die Vernehmlassung gesendet hat, hat er folgende Anpassungen vorgenommen:
- Neu können nicht nur AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner diese Leistungen über die EL abrechnen, sondern auch IV-Rentnerinnen und IV-Rentner.
- Für die Finanzierung sollen die Kantone eine Pauschale pro Leistungskategorie benennen. Diese wird den älteren Menschen, die einen Bedarf haben, ausbezahlt. So müssen die Rentnerinnen und Rentner die Rechnungen nicht zuerst selber begleichen und dann bei der EL-Stelle zurückfordern. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Hürden für den Bezug tief zu halten.
Gemäss unserer Ersteinschätzung entsprechen die Kategorien nicht der fachlich etablierten psychosozialen Ausrichtung der Betreuungsleistungen. Zudem ist die Zielorientierung der Betreuung, nämlich das präventive Verhindern von Isolation, Einsamkeit, Immobilität und Kompetenzverlust nicht abgebildet. Leistungen mit psychosozialer Dimension wie Besuchsdienste und alltagsgestaltende Angebote sowie Beratung und Koordination sollten künftig möglich sein. Die Paul Schiller Stiftung wird sich im Verbund mit weiteren alterspolitischen Akteurinnen und Akteuren dafür einsetzen, dass die Vorlage in dieser Hinsicht sowie in weiteren Aspekten durch die parlamentarische Debatte optimiert wird.
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