Politik
Betreuung bei Demenz besser finanzieren
Der Bundesrat anerkennt die grosse Bedeutung der Betreuung für Menschen mit Demenz sowie die Tatsache, dass die Finanzierung der Betreuung über private Gelder erfolgt und unterstützende Finanzierungsinstrumente den Betroffenen häufig nicht bekannt sind. Handlungsbedarf sieht der bundesrätliche Bericht nicht beim Bund, sondern auf kantonaler, kommunaler und privater Ebene.
Das Postulat 22.3867 «Betreuung von Menschen mit Demenz. Finanzierung verbessern.» beauftragte den Bundesrat, Betreuungslücken zwischen Pflege, sozialer Unterstützung und Angehörigenarbeit aufzuzeigen. Zudem sollte geprüft werden, ob bestehende Instrumente den tatsächlichen Betreuungsbedarf ausreichend abdecken – unabhängig davon, ob die Betreuung zu Hause, ambulant oder stationär erfolgt.
Der Bundesrat hat im November 2025 den Bericht dazu vorgelegt. Er anerkennt die Komplexität der Begleitung von Menschen mit Demenz und betont, dass Betreuung für Menschen mit Demenz «von zentraler Bedeutung» ist (Seite 20). Er stützt sich dabei auf die Definition von Betreuung im Alter aus dem BSV-Bericht von 2023, die auf der Definition aus Publikationen der Paul Schiller Stiftung aufbaut.
Gleichzeitig kommt er zum Schluss, dass die Finanzierung der Betreuungs- und Pflegeleistungen im Grundsatz geregelt ist, aber stark fragmentiert erfolgt. Zudem müssen Betreuungsleistungen selbst finanziert werden. Er betont die Wichtigkeit der Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen und hält fest, dass es Betroffene und Angehörige oft schwierig ist, sich in der Fülle von Leistungserbringenden und Kostentragenden zurechtzufinden.
Der Bundesrat sieht bundespolitisch keinen Handlungsbedarf, sondern verortet die Verantwortung bei den Kantonen, Gemeinden, privaten Anbietenden sowie Fachpersonen im Gesundheits- und Sozialwesen.
Stellungnahmen
In ihrer Stellungnahme zum Bericht betonen ARTISET und CURAVIVA, dass es konkrete und verbindliche Vorschläge zur Leistungsfinanzierung braucht: «Diese Bestandsaufnahme ist wichtig – genügt jedoch nicht, um die Situation der Betroffenen nachhaltig zu verbessern. Es braucht konkrete Schritte zur Sicherstellung einer verlässlichen Finanzierung.»
Auch Alzheimer Schweiz argumentiert: «Mit der Schlussfolgerung, dass die bestehenden Finanzierungsinstrumente und Regulierungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes ausreichen, greift der Bundesrat zu kurz. (...) Auf dem weiteren Weg sind neben Kantonen, Tarifpartnern und der Zivilgesellschaft auch der Bund klar gefordert.» Als nationale Baustellen benennen sie unter anderem: die Verankerung der Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung, die «frühe Diagnose und Begleitung – über rein medizinische Fragen hinaus» sowie die Ungleichbehandlung zwischen Betroffenen im IV- und AHV-Alter bei der Hilflosenentschädigung und beim Assistenzbeitrag. Insbesondere fordern sie, bei der Beurteilung der Hilflosigkeit neben körperlichen auch weitere Faktoren zu berücksichtigen.