Rückblick
Betreutes Wohnen im Alter: Anlass der parlamentarischen Gruppen Altersfragen und Pflege
Am 19. Dezember 2024 entscheidet der Nationalrat über eine Änderung der Ergänzungsleistungen: Betreuungsleistungen sollen neu über die EL finanziert werden. Die parlamentarischen Gruppen Altersfragen und Pflege haben am 9. Dezember eingeladen, um die Thematik zu vertiefen. Inputs und Diskussionen zeigen: Betreuung ist ein wichtiges Thema – auch in der Bundespolitik. Wie die Mehrheiten in einzelnen Fragen der EL-Änderungen ausfallen werden, ist noch offen.
Prof. Dr. Carlo Knöpfel führt zu Beginn der Veranstaltung aus, was Forschung und Praxis in den letzten Jahren herausgefunden haben: Wie kann die Selbstbestimmung im Alter gestärkt und wie können Heimeintritte verhindert werden? Reine Hilfeleistungen nehmen den älteren Menschen Aufgaben ab und können wichtige Entlastung bringen. Wenn wir jedoch die Ziele der Selbstbestimmung sowie der psychischen Gesundheit, Kompetenzerhaltung und sozialen Teilhabe erreichen wollen, braucht es mehr. Knöpfel betont, dass die psychosoziale Ausrichtung der Betreuungs wichtig ist. Die vorgeschlagene Anpassung des Zielbeschriebs der Leistungen in Art. 14a Abs. 1 der Kommissionsmehrheit trägt dem Rechnung. Sie stellt zudem sicher, dass präventiv ausgerichtete Leistungen zur Verhinderung von Einsamkeit und Krisen finanziert werden. Knöpfel plädiert ferner für eine Erweiterung der aufgeführten Kategorien um «Besuchsdienste», um die alltagsnahe, psychosoziale Betreuung auch in dieser Auflistung sicherzustellen.
Die Verantwortlichen des Städte- und Gemeindeverbandes, Franziska Ehrler und Claudia Kratochvil-Hametner, betonen, dass Betreuung im Alter auch für Gemeinden und Städte ein wichtiger Teil einer zukunftsgerichteten Alterspolitik ist.
Sie unterstützen die neu eingebrachte psychosoziale Ausrichtung des Leistungsbeschriebs – ebenso wie der Vertreter der Sozialdirektorenkonferenz SODK. Thomas Schuler, der kurzfristig Remo Dörig vertritt, zeigt auf, wie die SODK die Vision der freien Wohnformwahl für Menschen im Alter und Menschen mit Behinderung sicherstellen will. Er zeigt auf, dass neben der EL-Vorlage noch weitere spannende politische Diskussionen anstehen: Angleichung der AHV- und IV-Leistungen, ein Assistenzbeitrag auch im Alter, die Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung und die Inklusionsinitiative, die keinen Unterschied macht, ob die Einschränkungen seit Geburt bestehen oder im Laufe des Alterungsprozesses eintreten.
In der Diskussion der politischen Vertreterinnen und Vertreter macht Nationalrat Benjamin Roduit (Mitte, VS) deutlich, dass auch er die psychosoziale Ausrichtung der zu finanzierenden Leistungen als Kernstück der Vorlage betrachtet. Erst damit wird sie zum Meilenstein, den wir uns alle wünschen. Ständerat Simon Stocker (SP, SH) betont, dass gute Betreuung klassische Altersarbeit ist: Die Arbeit der Verantwortlichen in den Gemeinden, die ihre ältere Bevölkerung kennt, begleitet und sehr nah am Alltag unterstützt. Nationalrätin Manuela Weichelt (Grüne, ZG) weist darauf hin, dass die Mehrheiten im Rat knapp sind und es wichtig ist, in den nächsten Tagen aufzuzeigen, wie zentral die Vorlage für das Meistern der anstehenden demografischen und sozialen Entwicklungen ist. Schliesslich betont Nationalrat Patrick Hässig (glp, ZH), dass Betreuungsbedarf vor der Pflegebedürftigkeit auftritt und wir die politischen Strukturen entsprechend anpassen müssen. Zentral wird dabei auch sein, kompetentes Personal zu gewinnen.
Wie wichtig solche Gefässe wie die parlamentarischen Gruppen sind, um Diskussionen politisch voranzubringen, hat sich bereits am Anlass selbst gezeigt. Das Thema Betreuung im Alter ist im Bundeshaus angekommen. Wie weit das Parlament dieses Anliegen aufnimmt, zeigt sich am 19. Dezember 2024, wenn der Nationalrat über das EL-Geschäft debattiert.
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